PERSONENSCHUTZ
Private Sicherheitsdienstleister arbeiten lediglich auf Grundlage der Jedermann-Rechte“ (wie die vorläufige Festnahme nach 127,1 STPO, Notwehr, Nothilfe, Notstand) und haben keine Polizeilichen Befugnisse und hoheitlichen Rechte. Ihnen können Besitzdienerrechte (siehe auch § 855 BGB) übertragen werden.Behördliche Personenschützer können hingegen Ihren hoheitlichen Vollzugsrechten vollständig Gebrauchen und in die Arbeit mit ein fliesen lassen.
Diese Aspekt Entscheidet mitunter, über die Qualität Ihrer Arbeit.